Revision  
 

Die Revisionsstelle prüft in erster Linie die Buchführung, Jahresrechnung, und den Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns und kann keine Entscheidungen für ein Unternehmen treffen. Sie wird durch die Generalversammlung gewählt, mit dem absoluten Mehr der vertretenen Stimmen. Die Revisionsstelle ist ein obligatorisches Organ für Aktiengesellschaften sowie Genossenschaften und Personalvorsorgeeinrichtungen.
 
 
 
 
     
 

Dienstleistungen im Bereich Revision:

Wir übernehmen selber keine Revisionsmandate,

arbeiten dafür mit bestbeleumundeten Revisionsstellen zusammen


Übrigens: Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können eine Kontrollstelle vorsehen